Skip to main content

Besucherordnung Brauereiführung im Schlenkerla

Mit dem Erwerb des Tickets bzw. der Gruppenreservierung wird die Besucherordnung anerkannt.

Um Unfälle zu vermeiden wird für alle Führungen in der Brauerei Schlenkerla die größtmögliche Sorgfalt aufgewendet. Gleichwohl müssen wir auf folgendes hinweisen:

  • Aufgrund der baulichen und klimatischen Besonderheiten (3° - 8°C) sind festes Schuhwerk und geeignete Bekleidung zu tragen. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann ein gewisses Restrisiko bei der Begehung, z.B. Stolpern oder Umknicken, nicht ganz ausgeschlossen werden. Dafür übernehmen wir keine Haftung, Sie handeln auf eigene Gefahr.
  • Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an einer Führung teilnehmen.
  • Das Fotographieren in der Brauerei ist nur mit Zustimmung des Stadtführers erlaubt.
  • Mobilitelefone, MP3 Player u.ä. sind auszuschalten, um den Führungsbetrieb nicht zu stören.
  • Das Mitnehmen von Tieren ist nicht gestattet.
  • Kindern unter 12 Jahren ist die Teilnahme an den Führungen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Die Bierverkostung ist für Kinder unter 16 Jahren nicht erlaubt. Eltern sind verpflichtet, auf Ihre Kinder zu achten. Dies gilt gleichermaßen für Gruppenleitern von Kindergruppen bzw. Lehrern von Schulklassen. Diese sind nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.
  • Das Entfernen von der Gruppe ist nicht erlaubt.
  • In allen Bereichen der Brauerei gilt striktes Rauchverbot.
  • Den Weisungen des Besucherführers ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Unter Tage herrschen besondere klimatische Bedingungen. Die Temperaturen liegen bei 8 – 12° C. Die Luftfeuchtigkeit liegt teilweise über 90 %. Diese Bedingungen können zu besonderen Belastungen von Herz und Kreislauf führen. Die Führungen finden in abgeschlossenen unterirdischen, teilweise engen und niedrigen Räumen statt. Personen, die zu Phobien, insb. Klaustrophobie (Raumangst) neigen, sollten von einer Teilnahme absehen. Bitte prüfen Sie für sich selbst, ob Sie sich diesen Belastungen ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit aussetzen können.
  • Sollten im Verlauf der Führung Umstände eintreten, die eine weitere Teilnahme unmöglich machen, ist dies unverzüglich dem Rundgangsleiter mitzuteilen. Ein eigenmächtiges Entfernen von der Besuchergruppe und der Versuch, die Anlage zu verlassen ist nicht zulässig. Im Notfall erfolgt die sofortige Rückführung der Gäste über den nächstliegenden Notausgang

Brauerei Schlenkerla, „Heller-Bräu“ Trum GmbH, Stand 02.07.2015

 

 

21.12.24 12:24:53