Skip to main content

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Volkshochschule Bamberg Stadt (nachfolgend „vhs“) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren oder Programme) der vhs dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der vhs und dem Kunden.

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Nur im Falle von Absagen werden Sie verständigt. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.

Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zur Anmeldung und zur Zahlung des Teilnahmeentgelts sowie der ggf. anfallenden Mehrkosten. Bei Fernabsatzverträgen (betrifft außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge, bei denen der Vertragsabschluss mittels Brief oder Internet zustande kam) erfolgt der Vertragsschluss zwischen der vhs und dem Kunden nach folgender Maßgabe:

Die auf der Website oder in Printmedien der vhs beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der vhs dar, sondern dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann sein Angebot postalisch, telefonisch, per E-Mail gegenüber der vhs abgeben. Bei einer Buchung über die Website der vhs kann der Kunde das Angebot auch über das in die Website der vhs integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Veranstaltungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Veranstaltungen ab.

Die vhs kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen,

• indem sie dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

• indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert oder

• indem sie im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens das Teilnahmeentgelt vom Bankkonto des Kunden einzieht. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.

Nimmt die vhs das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und die vhs das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

Bei einer Buchung über die Website der vhs wird der Vertragstext von der vhs gespeichert und dem Kunden nach Absendung seines Angebots nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seines Angebots jedoch nicht mehr über die Website der vhs abgerufen werden.

Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der vhs kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe des Angebots noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

Teilnahmeentgelt und eventuelle Mehrkosten werden mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig. Die vhs führt Lastschriften nur noch nach dem SEPA-Lastschriftverfahren durch.

a) Einzugsermächtigung nach SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenznummer und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet. Die Mandatsreferenznummer wird von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben.

 

b) Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Mit Zustandekommen des Vertrags mit der vhs stellen Teilnehmende ein SEPA-Lastschriftmandat aus. Bei Änderung der Bankdaten ist ein neues Mandat zu erteilen.

 

c) Fälligkeitstag für SEPA-Lastschriften

Der Fälligkeitstag für SEPA-Lastschriften ist der 01. bzw. der der 15. eines Monats nach Kursbeginn. Fällt der 01. bzw. der 15. eines Monats auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächstfolgenden Bank-Geschäftstag. Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben Ihrerseits oder ungerechtfertigten Widerrufs werden die Bankgebühren zu Lasten der Kontoinhaber berechnet. Nach Erteilung einer Einzugsermächtigung durch Teilnehmende bei der Anmeldung wird die Zahlung im Lastschriftverfahren abgewickelt.

 

Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben. Ausgefallene Unterrichtseinheiten (z. B. wegen Erkrankung der Kursleitung) werden in der Regel innerhalb des Semesters nachgeholt. Zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen ist ausschließlich die vhs berechtigt. Die vhs behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleitung und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der vhs für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der vhs wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die vhs wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleitung und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren. Im Falle einer behördlich angeordneten Einstellung des Präsenz-Kursbetriebs behält sich die vhs vor, Kurse als Online-Kurse fortzuführen. In diesem Fall besteht keine Rücktrittsmöglichkeit.

a) Rücktrittsrecht der Volkshochschule:

Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten bei Nichterreichen der für das Zustandekommen des Kurses/der Führung erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall der Kursleitung (z. B. wegen Erkrankung) oder anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen.

 

b) Rücktrittsrecht der Teilnehmenden (Abmeldung):

Der/die Teilnehmende kann durch schriftliche Erklärung zurücktreten, die spätestens drei Werktage vor dem ersten Veranstaltungstermin im Sekretariat der Volkshochschule Bamberg Stadt, Tränkgasse 4, 96052 Bamberg, info@vhs-bamberg.de unter Angabe der Kursnummer, dem Titel und den Kontaktdaten des/der Teilnehmenden eingegangen sein muss.

 

Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn:

Rückerstattung des Teilnahmeentgelts unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 €. Bei einem Teilnahmeentgelt unter 10,00 € ist eine Rückerstattung nicht möglich.

Ein Rücktritt nach Beginn der Veranstaltung ist nicht möglich.

Nicht als Abmeldung bzw. Rücktrittserklärung gilt das Fernbleiben von einer Veranstaltung. Ebenfalls wirkungslos ist eine mündliche Abmeldung bei der Kursleitung.

 

Besondere Rücktrittsfristen sind im Einzelfall möglich und der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Ausnahmen sind:

  1. online-Kurse: nach Erhalt der Online-Zugangsdaten – kein Rücktritt möglich
  2. Führungen/Besichtigungen: Bei Rücktritt ist eine Rückerstattung der Gebühr nicht möglich.
  3. Studienfahren und Studienreisen: Hier gelten gesonderte Rücktrittsregelungen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.vhs-bamberg.de.

Diese sind zeitnah zum Veranstaltungsende zu beantragen. Die Gebühr beträgt 8,00 € für eine Teilnahmebescheinigung mit Lehrgangsinhalten. Teilnahmebescheinigungen für Führungen werden nicht ausgestellt.

Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nur nach Rücksprache mit der vhs gestattet. Fotos dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Fotografierten verbreitet werden. Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien einschließlich der Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die vhs ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an den Materialien, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Kursunterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden. Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Kursunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte vorherige Erlaubnis der vhs ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus mittels technischer Hilfsmittel aufzuzeichnen (Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen) oder Kursunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

Teilnehmende erklären sich insofern mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, als dies für interne Verwaltungszwecke erforderlich ist. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

20.02.25 20:19:47